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Cannabis Zugang soll für Schmerztherapie-Kassenpatienten erleichtert werden
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) will die Vergabe von medizinischem Cannabis zur Schmerztherapie erleichtern. Noch immer scheitern viele Schmerzpatienten mit ihrem Antrag für Medizinalcannabis bei der Krankenkasse – und dies mitunter auch obwohl vom Arzt eine Therapie mit Cannabinoiden gegen Schmerzen verschrieben wurde. Durch Selektivverträge mit Krankenkassen sollen die bürokratischen Hürden bei der Cannabis Verordnung umgangen werden. Die DGS verhandelt dazu bereits mit der AOK Rheinland/Hamburg.
Aktuell stünden einer ausreichenden Versorgung von Schmerzpatienten mit medizinischem Cannabis noch zu hohe bürokratische Hürden entgegen, sagte DGS-Präsident Johannes Horlemann auf einer Pressekonferenz im Januar. Seit Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis in der Medizin“ vor vier Jahren gebe es keine Hinweise auf eine missbräuchliche Anwendung. Dennoch werde laut Horlemann etwa ein Drittel der Anträge zur Verordnung von Cannabinoiden als Medizin von den Krankenkassen abgelehnt.
Schätzungen zufolge führe dies dazu, dass etwa die Hälfte der Schmerzpatienten, bei denen eine Behandlung mit Cannabis gegen Schmerzen sinnvoll wäre, diese nicht erhalten. Der DGS-Präsident betonte, dass es sich dabei um Patienten handle bei denen eine schwerwiegende Erkrankung vorliege und bei denen alle Standard Therapien ausgeschöpft seien.
„Diesen Patienten, denen wir sonst kein Angebot mehr machen können, mit Cannabis doch noch ein Angebot machen zu können, ist ein Segen“, betont der Schmerzmediziner. Das Problem: Vor allem an der Definition einer schwerwiegenden Erkrankung sowie der Frage, ob wirklich schon alle Standard Therapien ausgeschöpft wurden, herrscht oft keine Einigkeit zwischen den behandelnden Ärzten, Patienten und Krankenkassen
Um diese Situation für Ärzte und Schmerzpatienten zu verbessern, hat die DGS Verhandlungen mit Krankenkassen aufgenommen. Das Ziel ist die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes einer Erstverordnung von medizinischem Cannabis durch die Krankenkassen. Die Therapieentscheidung würde damit ausschließlich beim Arzt liegen.
Durch den neuen Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg könnten Anträge von der Kasse nicht mehr abgelehnt werden, solange die Cannabis Therapie nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Das Abkommen soll noch in der ersten Jahreshälfte 2021 in Kraft treten. Obwohl dieser Vertrag zunächst nur regional gilt, soll er auf die AOK deutschlandweit ausgeweitet werden. Auch mit anderen gesetzlichen Krankenkassen möchte die DGS in den Dialog gehen.