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CBD im Straßenverkehr
Nachdem wir immer wieder Fragen zu CBD im Straßenverkehr bekommen wollen wir nun ein für alle mal Licht ins Dunkle bringen und die wichtigsten Fragen beantworten.
Dazu müssen wir zuerst einige Grundbegriffe klären: Cannabidiol, kur CBD ist nur eines von über 85 verschiedenen Cannabinoiden, welche in der Hanfpflanze vorkommen. Die bekanntesten und am besten erforschten sind darunter CBD, CBDA, CBG, CBN und THC. Das Tetrahydrocannabinol, kurz THC ist das einzige, welches in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Im Bezug auf Drogentests, welche im Zuge einer Straßenkontrolle gefordert werden können, gilt es zusätzlich deren Funktionsweise und Rechtskraft zu verstehen. Dazu mehr Details weiter unten. Demnach ist es ebenso wichtig sich klar zu machen, welche Art der CBD-Produkte man einnehmen möchte; in Deutschland ist grundsätzlich ein THC-Gehalt von maximal 0,2% erlaubt.
Das heißt es gibt Hanf-Produkte, welche gar keine Cannabinoide enthalten, wie beispielsweise Hanf-Speiseöl. Andere wiederum enthalten ausschließlich CBD, da sie mit einem zuvor isolierten CBD angereichert werden, hierzu zählen die meisten Gummibärchen & Edibles, Breitspektrum Öle und eine Vielzahl an Kosmetikprodukten. Ebenso viele Produkte enthalten das volle Spektrum der Cannabispflanze, inklusive THC. Hierzu zählen Blüten, Vollspektrum Öl, sowie einige Kosmetika, welche mit Vollspektrum-Ölen hergestellt wurden.
Jetzt wissen wir also worauf beim Kauf zu achten ist, wenn du CBD zu Dir nehmen möchtest.
Kernfragen in Bezug auf CBD im Straßenverkehr
Zur Fahrtüchtigkeit kann gesagt werden, dass CBD unter anderem zu Müdigkeitserscheinungen führen kann und daher vom Konsum vor Fahrtantritt abzuraten ist. Vor allem Vollspektrum, bzw THC-haltige Produkte sind mit Vorsicht zu genießen.
Die Verkehrspolizei hat zudem unterschiedliche Hilfsmittel um Dich auf deine Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Hier ist grundsätzlich wichtig, ruhig und höflich, aber dennoch bestimmt keine Aussage zu machen. Gerne versuchen die Beamten in teils beiläufig oder auch nach dem offiziellen Verweigern der Aussage noch Indizien zu sammeln, welche über dein Konsumverhalten Ausschluss liefern.
Neben dem Messen auf Alkohol über den Atem, kannst du zu einer Urinprobe aufgefordert werden. Diese ist vor Gericht nicht zugelassen und kann von Dir ohne Begründung verweigert werden. Das Gerücht, dass die Beamten nur eine von beiden Kontrollen durchführen darf ist schlicht falsch, bei Verdacht auf Mischkonsum ist dies durchaus möglich. Bei Verweigerung der Urinabgabe musst du damit rechnen, dass die Beamten dich zur Blutentnahme mit auf das Revier nehmen. Dazu brauchen sie seit der letzten StPO-Reform auch keinen richterlichen Beschluss mehr. In einigen Bundesländern und auch vermehrt im europäischen Ausland kommen auch Speicheltests zum Einsatz, diese sind grundsätzlich besser als Urinproben, da diese den aktiven “Rauschzustand” von THC erkennen und auch bei Dauerkonsum innerhalb von 24h negativ sind.
Sowohl die Urin-, als auch Blutkontrollen testen nicht auf Cannabidiol, sondern neben anderen Drogen wie Kokain und Opiaten meist nur auf die durch den Stoffwechsel entstehende THC-Carbonsäure (THC-COOH), welche entsteht wenn dein Körper Tetrahydrocannabinol abbaut. Das heißt für Dich: Produkte mit einem THC-Gehalt von 0% sind für die Polizisten nicht nachweisbar und können so nach deinem eigenen Ermessen auch vor Fahrtantritt konsumiert werden. Komplizierter wird es hingegen wenn du Vollspektrum-Öle oder Blüten konsumierst. Es hängt von einer Vielzahl Faktoren ab, ob der jeweilige Test anschlägt; konsumierte Cannabis-Menge, Häufigkeit des Konsums, zeitlicher Abstand zwischen Konsum und Kontrolle, individueller Stoffwechsel, und die Nachweisgrenze (sog. Cut-off-Werte) der jeweiligen Kontrollart sind dabei die ausschlaggebendsten.
Die unterschiedlichen Dauern der Nachweisbarkeit grob veranschaulicht:
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Wichtig: Die Daten dienen lediglich als Richtwert und sind ohne Gewähr, da diese, wie beschrieben noch von weiteren Faktoren abhängen.
Fazit zu CBD im Straßenverkehr
Wenn alle Tipps und deine Vorsichtsmaßnahmen nicht geholfen haben und Du im Straßenverkehr unter Einfluss von Substanzen erwischt wurdest, musst Du davon ausgehen, dass du deine Fahreignung nun in einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU unter Beweis stellen musst. Das kosten nicht nur viel Geld, sondern ist mit verschiedenen Etappen zum erfolgreichen Bestehen äußerst mühsam. Die erste Forderung ist der Nachweis der Abstinenz, welcher von Dir bspw. beim TÜV oder auch einem anderen zertifizierten Labor durchgeführt werden muss. Hier stehst Du vor der Wahl, ob du diese mit Urin- oder Haar Abgabe erbringen möchtest. Beides birgt Vor-& Nachteile. Haartests z.B schlagen selbst auf eingeatmeten Passivrauch in kleinsten Mengen an, ist dafür aber deutlich weniger Aufwendig, da mit einer Haarlänge von ca. 1cm pro Monat der gesamte Zeitraum mit nur zwei Abgaben (maximal sind 6 Monate pro Probe zulässig) bewältigt werden kann. Urintest hingegen werden zufällig 24 Stunden vorher angekündigt und sind daher nervenaufreibender, mit dem Vorteil, das sie etwas mehr “vergeben”, als eine Haarkontrolle. Auch die Kosten unterscheiden sich sehr, so kostet eine Haaranalyse zwischen 150€ und 250€, wobei eine einzelne, aber deutlich öfter durchgeführte Urinkontrolle zwischen 50€ und 120€ kostet.
Als Fazit lässt sich also festhalten, ja man kann zwar CBD konsumieren und bedenkenlos Auto fahren, allerdings sollte man, um auf der sicheren Seite zu sein, die Finger von THC-haltigen Produkten lassen. Wer es dennoch riskieren will bzw. muss, sollte mal mit einem eigenen Urintest zu hause, testen, wie lange diese nach dem Konsum von geringen Menge noch positiv ausfallen.