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EuGH-Urteil: CBD ist kein Suchtstoff
Der Europäische Gerichtshof hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass die Vermarktung von Cannabidiol (CBD), das in einem Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt worden war, nicht in einem anderen verboten werden darf – und dies auch, wenn es aus der gesamten Cannabispflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird. Dabei lässt vor allem die Begründung aufhorchen: CBD könne nicht als „Suchtstoff“ angesehen werden, weshalb die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Union auch dafür anwendbar seien.
Damit urteilt der Europäische Gerichtshof konträr zur EU-Kommission, die ihrerseits plante, CBD zum Suchtstoff zu erklären. Diesen Plänen schiebt der EuGH nun einen Riegel vor. Die EU-Richter orientieren sich damit auch an der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die sich für eine Neueinstufung von CBD ausspricht, die den Unterschied des Wirkstoffs zu THC deutlich machen soll.
„Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit", heißt es in der Urteilsbegründung des EuGH.
Einschränkend fügten die EU-Richter jedoch hinzu, dass ein CBD-Verbot durch ein Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein könnte, wenn es nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.