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Ist das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar?
Das Amtsgericht Bernau sollte am gestrigen Mittwoch drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verhandeln. Doch der zuständige Richter Andreas Müller spielte nicht mit: Wie im Vorfeld angekündigt, setzte Müller das Verfahren aus und legte die Fälle dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Den Angeklagten wird jeweils unerlaubter Besitz von Cannabis vorgeworfen. Nach Müllers Ansicht würden sich in diesen Verfahren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Strafverfolgung aufdrängen.
Auf Drogenbesitz steht laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe. Müller sieht darin im Falle von Cannabis einen Fehler und setzt sich seit Jahren für eine Legalisierung der Pflanze ein, da Besitz und Konsum von Marihuana keine anderen Menschen gefährden würden. Die Strafverfolgung sei für ihn ein ungerechtfertigter Eingriff in die Freiheit des Menschen. Der Jugendrichter aus Brandenburg zog bereits 2002 vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auch damals ließ er die Richter prüfen, ob das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Urteil, das heute noch Bestand hat: Der Besitz von Cannabis auch in geringen Mengen ist verboten.
Für Legalisierungsbefürworter wie Müller hat sich seit 2002 aber viel verändert – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Länder wie unter anderem Kanada sind heute Vorreiter der Legalisierung. In Deutschland wird parteiübergreifend über eine Legalisierung diskutiert. Seit 2017 können sich deutsche Patienten zu medizinischen Zwecken Cannabis beim Arzt verschreiben lassen. Umfragen zeigen, dass der Rückhalt in der Bevölkerung pro Legalisierung gestiegen ist.
Neben diesen Argumenten spielt für Müller als Jugendrichter nicht zuletzt die sozialpädagogische Wirkung einer Strafverfolgung eine entscheidende Rolle, wie er in folgendem Statement ausführt: „Es kann doch nicht sein, dass wir Jugendlichen ihren Zukunftsweg verbauen, wenn so etwas in ihr Führungszeugnis geschrieben wird. Dieses Gesetz war nie geeignet, den Cannabiskonsum zu reduzieren.“ Wann mit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu rechnen ist, steht noch nicht fest. Wir halten Euch natürlich auf dem Laufenden.