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Niederlande: Mildes Urteil für "Robin Hood des Cannabis"
„Robin Hood des Cannabis“ freigesprochen: Im Strafgerichtsprozess gegen Rinus Beintema, der in den Niederlanden Cannabis-Patient*innen mit selbst produzierten Extrakten versorgte, hat die Staatsanwaltschaft ein mildes Urteil verhängt. Dieses könnte Signalwirkung für die niederländische Politik haben.
Rund 22.000 Personen soll Beintema über seine eigene Stiftung mit Cannabis für medizinische Zwecke versorgt haben, darunter vor allem Menschen, die sich häufig aus finanziellen Gründen nicht auf legalem Weg mit Cannabis-Medikamenten versorgen konnten. Das Motiv des „Robin Hood van de Cannabis“ schien somit eher gemeinnützig als wirtschaftlich orientiert gewesen zu sein.
Zu diesem Schluss kam schließlich auch das Strafgericht in Overijssel und verurteilte den mutmaßlichen Wohltäter „nur“ zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Der Angeklagte stand zuvor im Verdacht, gegen das niederländische Arzneimittelgesetz und das Opiumgesetz verstoßen zu haben, was mit dem Deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vergleichbar ist. Aufgrund der Menge an illegalem Cannabis, das Beintema über die von ihm gegründete Suver Nuver Stiftung vertrieb, wäre ein höheres Strafmaß durchaus im Bereich des Möglichen gewesen.
Es wird jedoch angenommen, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrem Urteil auch darauf abzielte, dass der Prozess und das Urteil den Fokus der Öffentlichkeit sowie der politischen Entscheidungsträger auf eine Reform der Gesetzgebung legen sollte.
Jetzt bleibt abzuwarten, inwiefern die niederländische Regierung die Geschichte vom „Robin Hood des Cannabis“ zum Anlass nimmt, die Regulierung von Cannabis sowie die Vergabe von Medizinalcannabis zu reformieren.