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Staatsanwaltschaft: Richter Andreas Müller soll nicht mehr über Cannabis urteilen
Richter Andreas Müller ist bekannt für seinen öffentlichen Einsatz gegen das Cannabisverbot. Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) genau aus diesem Grund einen Befangenheitsantrag gegen den Jugendrichter gestellt. Sollte dieser Antrag Erfolg haben, könnte Müller in Zukunft in Prozessen mit Cannabis-Delikten nicht mehr als Richter auftreten.
Ausschlaggebend für diesen Schritt der Staatsanwaltschaft ist ein konkretes Verfahren am Amtsgericht Bernau, in dem einem Heranwachsenden unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in Form von 28,4 g Cannabis vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft hat Zweifel an Müllers Neutralität in diesem Fall.
Hintergrund: Der Jungendrichter hatte das Verfahren ausgesetzt und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor (hier erfahrt ihr mehr). Nach Müllers Ansicht würden sich im Verfahren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Strafverfolgung aufdrängen. Konkret beantragte Müller, das Verfahren auszusetzen, bis die Verfassungsmäßigkeit des Verbots von Cannabis geprüft worden sei.
Laut Staatsanwaltschaft habe man unter anderem auf Grundlage dieses Verfahrens entschieden, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter zu stellen. Sollte dieser bewilligt werden, müsste Müller sich aus dem Fall zurückziehen. Zu dem Entschluss kam die Staatsanwaltschaft auch, nachdem sie Müllers vergangene Äußerungen zum Thema Cannabis(-Legalisierung) geprüft hatte, wie zum Beispiel bestimmte Passagen aus Müllers Buch „Kiffen und Kriminalität – Der Jugendrichter zieht Bilanz“.
„Wir haben uns aufgrund einer Gesamtschau dieser Publikation und der Äußerungen in den Medien dazu entschieden, die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen. Wir gehen davon aus, dass er sich unverrückbar endgültig festgelegt hat und unabhängig von diesem Normenkontrollantrag nicht mehr zu einer Verurteilung kommen kann“, sagte Ricarda Böhme, Staatsanwältin und stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), dem Lifestyle-Magazin Vice.
Richter Andreas Müller setzt sich seit vielen Jahren für die Entkriminalisierung von Cannabis ein. Sollte die Staatsanwaltschaft in ihrem Befangenheitsantrag Recht bekommen, würde dies wohl nicht nur den Ausschluss des Richters von besagtem Fall bedeuten. Denn die gerichtlich entschiedene Befangenheit von Müller bei diesem Thema dürfte dann auch in weiteren Cannabis-Prozessen gelten.
Ein erfolgreicher Befangenheitsantrag seitens der Staatsanwaltschaft wäre ein schwerer Schlag für Andreas Müller. Der Richter selbst darf sich zum laufenden Verfahren aktuell nicht öffentlich äußern. Wir halten Euch auf dem Laufenden.